In allen beteiligten Harzorten mit eigener KURKARTE gilt diese gleichzeitig auch als Harz-Gastkarte. Auf Ihre persönliche Kurkarte bekommen Sie ermäßigten Eintritt in die Tropfsteinhöhle, das Bergbaumuseum und das Sole - Hallenbad im Kurzentrum. Darüber hinaus haben Sie zu den verschiedenen Veranstaltungen kostenlosen oder ermäßigten Zutritt.
§ 7 (Auszug Kurbeitragssitzung Stand: 10/2020)§ 7 Beitragshöhe
(1) Der Tagesgästebeitrag beträgt pro Übernachtung in Zone I und Zone II: 1. ab dem 01.01.2022 für Einzelpersonen oder für Personen einer Familie nach Vollendung des 18. Lebensjahres je 2,10 €.
Bei einer Familie werden höchstens drei Personen der Berechnung des Gästebeitrages zu Grunde gelegt. AlsPersonen einer Familie im Sinne dieser Satzung gelten die Ehegatten, allein erziehende Elternteile, eheähnliche Gemeinschaften und gleichgeschlechtliche Personen einer Lebenspartnerschaft, die ihrem Haushalt angehörigen Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres und die ständig in der Familie lebenden Verwandten ohne eigenes Einkommen. Kinder im Alter von 7 – 18 Jahren, die sich ohne Begleitung von Familienangehörigen im Erhebungsgebiet aufhalten, zahlen den Beitrag nach § 5 Abs.1. (2) Der Jahresgästebeitrag beträgt ab 01.01.2022: 1. für eine Einzelperson oder für jede Person einer Familie nach Vollendung des 18. Lebensjahres je 63,00 € 2. für das erste Kind einer Familie vom Beginn des 7. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres 31,50 €
Familien mit mehreren Kindern (von Beginn des 7. Lebensjahres bis zum vollendeten 18. Lebensjahr) entrichten nur für ein Kind Kurtaxe, und zwar zum ermäßigten Tagessatz.
Der Kurbeitrag ist an den Zimmer- und Ferienwohnungsvermieter bei Ankunft zu bezahlen. Dieser händigt Ihnen - als Nachweis für die Zahlung - die Kurkarte mit Ihrem Namen, Ihrer Anschrift und der Aufenthaltsdauer aus.
Der Kurbeitrag ist unabhängig davon zu zahlen, ob und in welchem Umfang Sie die verschiedenen Kureinrichtungen und Angebote in Anspruch nehmen.
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